Die Höhe der monatlichen Elternbeiträge ist aus der gültigen Anlage "Satzung" oder aus der Anlage "Kitagebühren" ersichtlich. Sie richtet sich nach der gewählten Betreuungsart sowie nach der Anzahl der Kinder einer Familie. Als Kinder einer Familie gelten alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im selben Haushalt leben.
Kosten für Mittagessen in den Tagesstätten werden den Erziehungsberechtigten gesondert in Rechnung gestellt.